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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 30/2025
Minfeld
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Ortsgemeinde Minfeld

1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte“

Bekanntmachung des Aufstellungs- und Planentwurfsbeschlusses und Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3. Abs. 2 i.V.m. § 1. Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4. Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB.

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Minfeld hat in seiner 42. öffentlichen Sitzung am 12.05.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 i.V.m § 1 Abs. 8 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte““ beschlossen.

Der Bebauungsplan umfasst den im folgenden dargestellten Geltungsbereich mit einer Gesamtgröße von ca. 0,75 ha.

Der Bebauungsplan wird gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass für diese Planung gem. § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen wird. Die Öffentlichkeit kann sich beim Fachbereich Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen der Verbandsgemeindeverwaltung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen in der Zeit vom 28.07.2025 bis 29.08.2025 auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.

Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Dorfmitte“ einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.

Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch zu übermitteln, können aber auch schriftlich, durch Fax oder in sonstiger Weise, oder mündlich zur Niederschrift bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.

Folgende Unterlagen können eingesehen werden:

- Textliche Festsetzungen und Begründung

- Zeichnerischer Teil

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.

Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.

Minfeld, den 21.07.2025
Martin Volz
Ortsbürgermeister