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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 31/2026
Freckenfeld
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Informationen über die Sitzung des Gemeinderat Freckenfeld am 23. Juni 2026

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

1.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vorderer Dorfwiesenweg"

 

- Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen

 

- Freigabe des Planentwurfs zur förmlichen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB

 

1. Der Gemeinderat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich.

 

2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Vorderer Dorfwiesenweg" wird, nach Einarbeitung der Ergebnisse der unter Punkt 1) erfolgten Beschlussfassung, zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Vorderer Dorfwiesenweg" zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

2.

Ausbau Sportplatzweg auf einer Gesamtlänge von 90m (Flurstück 5165/1)

 

Umsetzung der Maßnahme „Ausbau Sportplatzweg (Flurstück 5156/1) zusammen mit der nächsten Maßnahme „Kirchweg und Kindergartenweg“ im Rahmen des festgelegten Straßenausbauprogramms (voraussichtlicher Maßnahmenbeginn/Planung 2030/31).

3.

Ausbau Gänsried, Pfeiferweg und Burgweg

 

Beauftragung Baugrundsuntersuchung und Bestandsvermessung

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Kärcher und das Vermessungsbüro Kudoke zu beauftragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die beauftragten Arbeitenausschließlich im gewidmeten Innenbereich durchgeführt werden.

4.

Energetische Sanierung Kita Bärenland

 

1) Der Gemeinderat Freckenfeld beschließt unter Würdigung der in der Vorlage dargestellten Sachlage, die Bewilligung von EFRE-Mitteln für die energetische Sanierung der KITA Bärenland an den Zuwendungsgeber zurückzugeben.

 

2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sanierungsfahrplan für die kommenden Jahre zu erstellen. Hierbei sollen möglichst viele Maßnahmen gebündelt werden, um den laufenden Betrieb der KITA nicht zu stören.

 

3) Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten.