Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
| 1. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Vorderer Dorfwiesenweg" |
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| - Beratung und Beschlussfassung über die im Rahmen des frühzeitigen Beteiligungsverfahrens nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen und Stellungnahmen |
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| - Freigabe des Planentwurfs zur förmlichen Bürger- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB |
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| 1. Der Gemeinderat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich. |
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| 2. Der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Vorderer Dorfwiesenweg" wird, nach Einarbeitung der Ergebnisse der unter Punkt 1) erfolgten Beschlussfassung, zur förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben. |
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| 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Vorderer Dorfwiesenweg" zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. |
| 2. | Ausbau Sportplatzweg auf einer Gesamtlänge von 90m (Flurstück 5165/1) |
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| Umsetzung der Maßnahme „Ausbau Sportplatzweg (Flurstück 5156/1) zusammen mit der nächsten Maßnahme „Kirchweg und Kindergartenweg“ im Rahmen des festgelegten Straßenausbauprogramms (voraussichtlicher Maßnahmenbeginn/Planung 2030/31). |
| 3. | Ausbau Gänsried, Pfeiferweg und Burgweg |
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| Beauftragung Baugrundsuntersuchung und Bestandsvermessung |
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| Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, das Ingenieurbüro Kärcher und das Vermessungsbüro Kudoke zu beauftragen. |
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| Die Verwaltung wird beauftragt, sicherzustellen, dass die beauftragten Arbeitenausschließlich im gewidmeten Innenbereich durchgeführt werden. |
| 4. | Energetische Sanierung Kita Bärenland |
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| 1) Der Gemeinderat Freckenfeld beschließt unter Würdigung der in der Vorlage dargestellten Sachlage, die Bewilligung von EFRE-Mitteln für die energetische Sanierung der KITA Bärenland an den Zuwendungsgeber zurückzugeben. |
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| 2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Sanierungsfahrplan für die kommenden Jahre zu erstellen. Hierbei sollen möglichst viele Maßnahmen gebündelt werden, um den laufenden Betrieb der KITA nicht zu stören. |
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| 3) Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Schritte einzuleiten. |