Die Asiatische Hornisse gilt in Deutschland seit dem 24.03.2025 als bundesweit „weit verbreitet“. Dies hat zur Folge, dass die Bekämpfung ab dem 01.08.2025 nicht mehr von der Naturschutzverwaltung des Landes finanziert wird.
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, Nester auf dem eigenen Grundstück entfernen zu lassen, jedoch ist dies in jedem Fall sinnvoll, da die invasiven Hornissen die heimischen Insekten und Bienen bedrohen und so für einen hohen wirtschaftlichen Schaden sorgen. Die Kosten hierfür müssen jedoch mittlerweile selbst getragen werden. Eine Genehmigung o.ä. ist bei Asiatischen Hornissen (im Gegensatz zu den geschützten Europäischen Hornissen) nicht notwendig. Die Entfernung sollte jedoch immer von einem Fachmann durchgeführt werden. Versuchen Sie bitte nicht, die Nester selbst zu entfernen!
Oftmals übernimmt die Hausratsversicherung die Kosten der Entfernung.
Durch die Verwaltung kann auf Nachfrage Fachleute vermitteln, die Nester schnell und zum Festpreis professionell beseitigen.
Kontakt:
Jan Pfirrmann
Tel.: 07275 960 233
E-Mail: jan.pfirrmann@vg-kandel.de