Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
| 1. | Bebauungsplan "Agri-PV-Anlage" - Aufstellungsbeschluss 1. Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Flurstück 675 in der Ortsgemeinde Winden. Gleichzeitig ist der Durchführungsvertrag kostenneutral für die Ortsgemeinde Winden abzuschließen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss öffentlich bekannt zu machen. |
| 2. | Bebauungsplan "Am Bahnhof; 1. Änderung" - Abwägung der eingegangenen Anregungen aus dem Beteiligungsverfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB - Freigabe zur erneuten, verkürzten Bürger- und Behördenbeteiligung 1. Der Gemeinderat beschließt über die einzelnen Anregungen der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Bürger, wie aus der Anlage ersichtlich. 2. Der Planentwurf „Am Bahnhof, 1. Änderung“ wird unter der Berücksichtigung der unter Punkt 1) erfolgten Beschlussfassung angenommen und zur erneuten (verkürzten) Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung freigegeben - § 4a III BauGB. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Planentwurf des Bebauungsplanes „Am Bahnhof, 1. Änderung“ gem. § 3 II BauGB zu veröffentlichen und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 II BauGB durchzuführen. |
| 3. | Zuschussantrag des Sportvereins zur Erneuerung der Flutlichtanlage Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Winden beschließt, den Sportverein Winden bei der Umsetzung der Flutlichtanlage vom zweiten Sportplatz zum „alten“ Sportplatz Winden mit einem Zuschuss in Höhe von 45.000 € zu unterstützen |
| 4. | Bauanträge und Bauvoranfragen |
| 4.1 | Bauantrag 2025/082 Temporäre Nutzung des Vereinsheims als KITA für die Dauer von 2 Jahren mit anschließender Wiederaufnahme der Ursprungsnutzung Am Sportplatz 11, 76872 Winden Der Gemeinderat beschließt, das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zu erteilen. |
| 4.2 | Bauantrag 2025/084 Sanierung des Satteldaches auf dem Zwischenbau des Bürgersaals Raiffeisenstraße 15, 76872 Winden Nachdem bereits derzeit eine vom Bebauungsplan abweichende Dachneigung bzw.Dacheindeckung vorhanden ist, sehen wir die Abweichung als vertretbar an. Der Gemeinderat beschließt, beiden Abweichungen zuzustimmen. |