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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 38/2022
Seite 4
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Immer wieder Ärger mit Hundekot

Dass unsere vierbeinigen Lieblinge sich ihres Kots entledigen müssen ist natürlich. Doch ist es nicht nachvollziehbar, dass Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Hunde einfach liegen lassen. Sie sollten sich ihrer Verantwortung und ihren Verpflichtungen im Klaren sein. Für das Liegenlassen des Hundekots können Bußgelder verhängt werden. Doch ist dies wirklich nicht notwendig, wenn alle Hundehalter oder die Personen, welche Hunde ausführen, die Hinterlassenschaften der Vierbeiner aufsammeln und entweder in Tüten packen und diese im Hausmüll entsorgen oder die Tüten in die öffentlichen Mülltonnen geben. Es ist äußerst unangenehm, wenn man in einen Kothaufen tritt. Doch wurde in letzter Zeit vermehrt festgestellt, dass auch vor oder sogar auf Grundstücken von Schulen und Kindertagesstätten Hundekot hinterlassen wird. Hier besteht zudem für Kinder eine besondere Infektionsgefahr, wenn sie mit dem Kot in Verbindung kommen.

Hundebesitzer werden auch gebeten, die Interessen der Landwirte hinsichtlich deren landwirtschaftlichen Nutzflächen zu respektieren. Da die landwirtschaftlichen Flächen ganzjährig genutzt werden, - auch wenn sie bereits abgeerntet sind - besteht für den Hundeliebhaber und seinen Hund kein Betretungsrecht dieser Flächen für Freizeitzwecke. Es ist sicherlich nachzuvollziehen, dass kein Endverbraucher Hundekot an seinem frisch gekauften Salat oder Blumenkohl usw. haben möchte.

Also liebe Hundebesitzer:

Zeigen Sie, dass Sie auch ein Herz für Ihre Mitmenschen haben, sammeln Sie die Ausscheidungen Ihrer Lieblinge auf und entsorgen Sie diese sachgerecht. Vielen Dank.

Verbandsgemeindeverwaltung
Ordnungsamt
76870 Kandel