Erneute, verkürzte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m § 4 a Abs. 3 BauGB.
Die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Bahnhof“, Ortsgemeinde Winden, fand in der Zeit vom 22.04.2025-26.05.2025 statt.
Auf Grundlage der eingegangenen Stellungnahmen wurde der Planentwurf überarbeitet. Der Planentwurfsbeschluss wurde angesichts dieser Änderungen in der Gemeinderatssitzung am 25.08.2025 entsprechend neu gefasst.
Auf Grundlage dieser Beschlussfassung erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung.
Gem. § 4 a Abs. 3 Satz 3 BauGB wird die Beteiligungsdauer auf zwei Wochen festgelegt.
Der Bebauungsplan wird dahingehend überarbeitet, dass die Flurstücke 823/27 und 823/29 (Bahnsteig) entsprechend der Planzeichenverordnung als Bahnanlage gekennzeichnet werden und die Baugrenze auf die östliche Gebäudekante der Bestandsbebauung zurückgenommen wird.
Der Bebauungsplan wird gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Die Ortsgemeinde weist darauf hin, dass für diese Planung gem. § 13 Abs. 3 BauGB keine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB vorgenommen wird.
Gemäß den Bestimmungen des § 3 Abs.2 BauGB erfolgt die Veröffentlichung der Unterlagen
in der Zeit vom 22.09.2025 bis 07.10.2025
auf der Internetseite der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, www.VG-Kandel.de, unter der Rubrik Rat & Verwaltung / Bauleitplanung / Bauleitplanverfahren. Hier besteht die Möglichkeit, per E-Mail Auskünfte zu erhalten.
Zusätzlich wird von der Verbandsgemeindeverwaltung gem. § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB ein öffentlich zugängliches Lesegerät bereitgestellt. Hier besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen zur „1. Änderung des Bebauungsplanes Am Bahnhof“ einzusehen. Das Lesegerät ist barrierefrei zugänglich und kann während der Dienstzeiten (Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr; Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr; Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr) bzw. nach vorheriger Terminvereinbarung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, im Foyer des 1. Obergeschosses, genutzt werden. Dabei sind die aktuellen Informationen der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel zum Publikumsverkehr zu beachten.
Es wird gem. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Planteilen abgegeben werden können.
Auf Wunsch werden während den o.g. Dienststunden oder nach Terminvereinbarung auch nähere Erläuterungen durch den Fachbereich Bauen gegeben. Stellungnahmen sind möglichst elektronisch an die E-Mail-Adresse bauleitplanung@vg-kandel.de zu übermitteln, können aber auch schriftlich, mündlich zur Niederschrift (nach Terminvereinbarung), per Fax oder in sonstiger Weise bei der oben angegebenen Dienststelle abgeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplans unberücksichtigt bleiben.
Folgende Unterlagen können eingesehen werden:
- Textliche Festsetzungen und Begründung
- Zeichnerischer Teil
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Gemäß den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) sowie § 3 des Landesdatenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz (LDSG RLP), werden personenbezogene Daten von Bürgerinnen und Bürgern wie Vor- und Familienname sowie Kontaktdaten (Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mailadresse) zur Bearbeitung der vorgebrachten Anregungen gespeichert. Die vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden in den Drucksachen für die öffentlichen Sitzungen der zuständigen Gremien anonymisiert aufgeführt.
Grundsätzlich wird auf die Datenschutzerklärung der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel verwiesen.