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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 41/2026
Steinweiler
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Information

über die Änderungen der Verkehrsführung und die Ausweisung/Nutzung von Parkflächen

Kürzlich wurden durch die Verkehrsbehörden einige Änderungen hinsichtlich der Verkehrsführung sowie der Ausweisung und Nutzung von Parkflächen durchgeführt. Nachfolgend die einzelnen Änderungen:

1. Westlicher Gehweg an der Hauptstraße zwischen Obergasse und Ortsausgang in Richtung Rohrbach.

Der bisherige kombinierte Fuß- und Radweg wurde zum reinen Fußweg herabgestuft. Radfahrer mit einem Alter von über 10 Jahren müssen deshalb die Fahrbahn der Hauptstraße benutzen.

2. Parkboxen in der Hauptstraße

Zur Sicherstellung des Verkehrsflusses, insbesondere für den Schwerlastverkehr, wurden in der Hauptstraße vor der Hausnummer 14 und der Hausnummer 81 die Parkboxen entfernt. Hier gilt jetzt ein Parkverbot.

3. Parkregelung zwischen Bürgerhaus, Feuerwehr und DRK.

Damit die Einsatzkräfte von DRK und Feuerwehr schnell und ungehindert parken können, wurde für diesen Bereich ein Halteverbot angeordnet. Anlieferfahrzeuge für Veranstaltungen im Bürgerhaus dürfen zum Be- und Entladen hier halten. Wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist, sind die Fahrzeuge unverzüglich wegzufahren.

4. Parkregelung im Bereich Haselschußgasse 4 (Bauhof und DRK).

Im hinteren (nördlichen) Bereich des Parkplatzes (Haselschußgasse 4) wurden 5 Parkplätze für die allgemeine Benutzung gesperrt. Hier dürfen nur berechtigte Fahrzeuge - Bauhof, DRK, Feuerwehr und Musikverein - parken. Wir bitten die Änderungen zu beachten. –

Michael Detzel, Ortsbürgermeister