Kürzlich wurden durch die Verkehrsbehörden einige Änderungen hinsichtlich der Verkehrsführung sowie der Ausweisung und Nutzung von Parkflächen durchgeführt. Nachfolgend die einzelnen Änderungen:
Der bisherige kombinierte Fuß- und Radweg wurde zum reinen Fußweg herabgestuft. Radfahrer mit einem Alter von über 10 Jahren müssen deshalb die Fahrbahn der Hauptstraße benutzen.
Zur Sicherstellung des Verkehrsflusses, insbesondere für den Schwerlastverkehr, wurden in der Hauptstraße vor der Hausnummer 14 und der Hausnummer 81 die Parkboxen entfernt. Hier gilt jetzt ein Parkverbot.
Damit die Einsatzkräfte von DRK und Feuerwehr schnell und ungehindert parken können, wurde für diesen Bereich ein Halteverbot angeordnet. Anlieferfahrzeuge für Veranstaltungen im Bürgerhaus dürfen zum Be- und Entladen hier halten. Wenn der Ladevorgang abgeschlossen ist, sind die Fahrzeuge unverzüglich wegzufahren.
Im hinteren (nördlichen) Bereich des Parkplatzes (Haselschußgasse 4) wurden 5 Parkplätze für die allgemeine Benutzung gesperrt. Hier dürfen nur berechtigte Fahrzeuge - Bauhof, DRK, Feuerwehr und Musikverein - parken. Wir bitten die Änderungen zu beachten. –