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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 42/2025
Winden
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Verein zur Förderung des Weißstorchs in Winden/Pfalz e.V. - Nestprüfung 2025

Am Samstag, den 25.10., ab 10:00 Uhr bieten wir unsere Hilfe für die jährliche Überprüfung der Storchennester an. Der Verein organisiert einen Hubsteiger und die fachliche Unterstützung der „Nestpflege“ durch Christian Reis. Die Arbeiten am Nest werden von dem Hausbesitzer ausgeführt. Wir bitten um Voranmeldung unter 017643412370 (gerne auch per Chat oder SMS) oder an h.meyer.winden@gmx.de. Treffpunkt ist der Bürgerhaushof.

Zur rechtlichen Lage: Das Entfernen eines Storchennestes ist in Deutschland verboten und strafbar, da der Weißstorch eine streng geschützte Art ist. Wer ein Nest entfernt, ohne eine Ausnahmegenehmigung der Naturschutzbehörde zu haben, verstößt gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Bei Problemen mit einem Storchennest sollte frühzeitig die Naturschutzbehörde kontaktiert werden, um gemeinsam eine artenschutzrechtlich konforme Lösung zu finden.

Hier ein paar Tipps:

Was sollte man tun, wenn ein Storchennest problematisch ist?

1.

Kontaktieren Sie die Naturschutzbehörde:Sprechen Sie mit der zuständigen Naturschutzbehörde.

2.

Suchen Sie nach einer Lösung:Die Behörde kann beratend zur Seite stehen und bei der Suche nach einer artenschutzkonformen Lösung helfen.

3.

Vorbeugen ist besser als heilen:Wenn Sie einen ungewollten Nestbau befürchten, sollten Sie rechtzeitig Abwehrmaßnahmen ergreifen, um den Nestbau frühzeitig zu stoppen.

Was ist erlaubt?

Entfernung von Nistmaterial:Das rechtzeitige Entfernen von Nistmaterial, bevor sich ein Nest etabliert hat, kann den Nestbau verhindern.

Anbringung von Abweisern:An geeigneten Stellen können Abweiser angebracht werden, um den Nestbau zu verhindern, wenn dies frühzeitig geschieht.

Umsetzung mit behördlicher Genehmigung:Nur in Ausnahmefällen kann unter strengen Auflagen und nach Ende der Brutsaison eine Umsiedlung des Nestes erfolgen.

Auch wir vom Verein und unser Partner das Storchenzentrum in Bornheim unterstützen gerne.