Der Stadtrat der Stadt Kandel hat in seiner Sitzung am 19.12.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB mit der Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Südost – Abschnitt A“ aufzustellen.
Weiterhin beschloss der Stadtrat der Stadt Kandel in der gleichen Sitzung die Satzung der Stadt Kandel vom 19.12.2023 über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes „1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Südost - Abschnitt A“.
Der ca. 2 ha große Geltungsbereich umfasste die folgenden Flurstücke in der Gemarkung Kandel: 9483/36, 9483/37, 9483/4, 9483/39, 9483/5, 9483/40, 9483/16, 9483/43, 9483/44, 9483/45, 9483/46, 9483/48, 9483/49, 9483/19, 9483/35, 9483/41, 9483/13, 9483/38, 9483/47 und 9483/52 (Teilbereich).
In seiner Sitzung am 08.10.2024 beschloss der Stadtrat der Stadt Kandel, nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 12.09.2024 die Aufhebung des Bauleitplanverfahrens „1. Änderung des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Südost – Abschnitt A“.
Mit der beschlossenen Aufhebung des Bauleitplanverfahrens hat gem. § 17 Abs. 4 BauGB die Stadt Kandel die Planungsabsicht aufgegeben. Dadurch ist gleichzeitig die Voraussetzung für den Erlass der Veränderungssperre weggefallen, weshalb der Stadtrat ebenfalls in seiner Sitzung am 08.10.2024 den Beschluss gefasst hat die Veränderungssperre aufzuheben.