an alle Angehörigen der Feuerwehr Erlenbach
zur Wahl des stellv. Wehrführers für die Freiw. Feuerwehr Erlenbach
am Montag, den 24.11.2025 um 19.30 Uhr
im Feuerwehrgerätehaus in Erlenbach
Nach § 19 des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG) bestellt der Bürgermeister den Wehrführer einer Ortsfeuerwehr auf die Dauer von 10 Jahren und ernennt diesen zum Ehrenbeamten auf Zeit nach der Wahl durch die Feuerwehrangehörigen der jeweiligen Feuerwehreinheit.
Nach § 19 Abs. 4 des LBKG findet jede Wahl in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens 4 Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 GemO unter Mitteilung der Tagesordnung einlädt.
Wahlberechtigt sind die Angehörigen der Freiw. Feuerwehr Erlenbach und der Jugendfeuerwehr Erlenbach, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Den Vorsitz der Versammlung führen der Bürgermeister oder ein Beauftragter. Die Wahl erfolgt mittels Stimmzettel in geheimer Abstimmung.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Hiermit ergeht Einladung zu dieser Wahl an alle o. g. Feuerwehrleute der Freiw. Feuerwehr Erlenbach.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Begrüßung |
| 2. | Feststellung der Wahlberechtigten |
| 3. | Erläuterung des Vorschlagrechts und über den Ablauf der Wahl |
| 4. | Vorschlag und Wahl des stellv. Wehrführers |
| 5. | Verschiedenes |