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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 48/2025
Freckenfeld
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Der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth informiert

Jahresablesung der Wasserzähler für 2025 - Freckenfeld

Die Ablesung der Wasserzähler für die Endabrechnung der Verbrauchsgebühren in der Ortsgemeinde Freckenfeld erfolgt durch die Haus- und Grundstückseigentümer bzw. dem Drittempfänger (z.B. Hausverwalter, Erbengemeinschaften etc.).

Hierzu erhalten alle Gebührenpflichtigen im Dezember 2025 ein Anschreiben mit dem Hinweis, den Zähler selbst abzulesen und den Zählerstand bis zum 31.12.2025 dem Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung der Stadt Wörth a. Rh. mitzuteilen.

Sie können uns den Zählerstand der Wasseruhr wie folgt übermitteln:

1.

per Internet auf der Homepage der Stadt Wörth unter

https://www.woerth.de/wasser

Ein geeignetes mobiles Endgerät vorausgesetzt, führt Sie der QR-Code auf unserem „Anschreiben zur Jahresablesung“ direkt zu Ihrer persönlichen Eingabeseite.

2.

per perforierter Postkarte, welche im Anschreiben beinhaltet ist und vollständig ausgefüllt im Rathaus Wörth am Rhein abgegeben werden kann oder portofrei über die Deutsche Post (Briefkästen) an uns versandt wird.

Übermitteln Sie uns den Ablesestand unbedingt unter Angabe Ihrer Objektnummer und Zählernummer. Diese finden Sie oben rechts auf dem Informationsschreiben.

Bitte teilen Sie uns Ihren Zählerstand auch dann mit, wenn der Wasserzähler unmittelbar vor Ihrer Ablesung vom Wasserwerk noch getauscht wurde. Durch Zeitüberschneidung zwischen Druck und Versand der Ablesemitteilung und dem Tausch der Wasserzähler können aufgedruckte Daten nicht mehr mit Ihrem aktuellen Wasserzähler übereinstimmen.

So füllen Sie die Ablesekarte richtig aus: