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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 5/2024
Verbandsgemeinde
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Änderung der Hauptsatzung

Der Verbandsgemeinderat hat am 14.12.2023 auf Grund der §§ 24 und 25 der Gemeindeordnung (GemO) die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 8 Abs. 4 wird wie folgt geändert:

Notwendige Aufwendungen für die entgeltliche Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen werden auf Antrag in nachgewiesener Höhe bis zu 20 € je Stunde gesondert erstattet. Sonstige Entschädigungen bleiben unberührt.

Hinweis:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder unter Verletzung von auf Grund der Gemeindeordnung ergangener Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.