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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 5/2025
Winden
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Freiwillige Feuerwehr - Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Winden/Pfalz e.V.

Mitgliederversammlung

Der Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Winden/Pfalz e.V. lädt seine Mitglieder zur Mitgliederversammlung am Freitag, 07. Februar 2025 um 18.00 Uhr (Kameradschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr, Raiffeisenstr. 15 in Winden) recht herzlich ein.

Tagesordnung

  1. Begrüßung durch den Vorsitzenden
  2. Bericht des Vorstandes
  3. Kassenbericht des Sekretärs
  4. Bericht der Kassenprüfer
  5. Entlastung des Vorstandes
  6. Verschiedenes

Der Vorstand weist auf die folgenden Bestimmungen der Vereinssatzung zur Mitgliederversammlung (§ 7 der Vereinssatzung) hin:

(1) Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Das aktive und passive Wahlrecht besitzen alle Mitglieder des Vereins vom vollendeten 18. Lebensjahr an.

(2) Die Entscheidungen der Mitgliederversammlung werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Stimmenthaltungen bleiben für die Entscheidung unberücksichtigt.

(3) Anträge der Mitglieder sind auf die Tagesordnung der Mitgliederversammlung zu setzen; sie müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingereicht werden und angemessen begründet sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs; der Nachweis des rechtzeitigen Eingangs obliegt dem antragstellenden Mitglied/den antragstellenden Mitgliedern.

(4) Anträge, die einen ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Mitgliederversammlung betreffen (insbesondere Wahlen, Abberufungen, Entlastung von Vereinsorganen) können nur nach vorheriger Ankündigung in der zur Mitgliederversammlung vom Vorstand vorgeschlagenen Tagesordnung behandelt werden.

(5) Während der Mitgliederversammlung können Anträge der Mitglieder, soweit es sich nicht um Anträge zur Abänderung oder Ergänzung zu einem Tagesordnungspunkt handelt (Dringlichkeitsanträge), nur mit einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen auf die Tagesordnung gesetzt werden. Dringlichkeitsanträge auf Änderungen der Satzung sind unzulässig.

gez. Daniel Stripf, Vorsitzender