Gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung (GemO) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen vor Beschlussfassung zur Einsichtnahme durch die Einwohner verfügbar zu halten. Die Möglichkeit zur Einsichtnahme besteht ab dem Tag dieser Bekanntmachung bis zur Beschlussfassung durch den Gemeinderat am 10.02.2026. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde unter der Adresse www.vg-kandel.de.
Im Übrigen erfolgt die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde Kandel deklaratorisch und wird lediglich nachrichtlich abgedruckt. Ab dem Tag dieser Bekanntmachung können innerhalb einer Frist von 14 Tagen Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplans oder seiner Anlagen durch die Einwohner eingereicht werden. Diese sind entweder in schriftlicher Form bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, 76870 Kandel, oder in elektronischer Form an die E-Mail-Adresse info@vg-kandel.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor seiner Beschlussfassung über die Haushaltssatzung in öffentlicher Sitzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge beraten und entscheiden. Der Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ist auf der Homepage der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel unter der Rubrik "Allgemeine Informationen / Haushalte und Finanzen / Ortsgemeinde Erlenbach" einsehbar. Zudem besteht die Option, nach vorheriger telefonischer Terminabsprache unter der Telefonnummer 07275/960-304 die Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, Gartenstraße 8, Zimmer 301, durchzuführen.