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Amtsblatt VG Kandel
Ausgabe 7/2026
Verbandsgemeinde
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Antragstellung für unentgeltliche Schulbuchausleihe bis Mitte März

Die Kreisverwaltung in Germersheim weist darauf hin, dass für Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2026/2027 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder der Berufsbildenden Schule besuchen, die Möglichkeit der Schulbuchausleihe besteht. Familien oder Erziehende, die bestimmte Einkommensgrenzen unterschreiten, können dabei eine unentgeltliche Ausleihe in Anspruch nehmen und Lernmittelfreiheit beantragen; alle anderen können dieses Angebot gegen Gebühr nutzen.

Bereits seit Dezember 2025 wurden über die Schulen Anträge für die unentgeltliche Schulbuchausleihe (Lernmittelfreiheit) verteilt. Diese Anträge können bis 16. März 2026 bei der Kreisverwaltung Germersheim eingereicht werden. Die Anträge sind auch auf der offiziellen Website der Kreisverwaltung unter www.kreis-germersheim.de/schulbuchausleihe verfügbar und können bequem online gestellt werden. Nach der erfolgreichen Online-Antragstellung erhalten die Antragstellenden eine Bestätigung per E-Mail. Der endgültige Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Lernmittelfreiheit wird in jedem Fall auf dem Postweg zugestellt.

Ein Antrag auf Lernmittelfreiheit soll nur gestellt werden, wenn das jährliche Einkommen die nachstehenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Bei Schülerinnen und Schülern, die im Haushalt der sorgeberechtigten Eltern leben, beträgt die Einkommensgrenze bei

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einem Kind 26.500 Euro

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zwei Kindern 30.250 Euro

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drei Kindern 34.000 Euro

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vier Kindern 37.750 Euro

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für jedes weitere Kind zusätzliche 3.750 Euro.