Aus gegebenem Anlass wird an dieser Stelle nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der „Neue Sportplatz“ (d.h. der im Norden des Sportgeländes liegende Rasenplatz neben der Tennisanlage) gesperrt und ein Betreten der Fläche absolut verboten ist.
Im, Rahmen einer Betriebssicherheitsprüfung der dort befindlichen Flutlichtmasten (gem. DIN EN 40; DIN EN 1090 Teil 1 und 2; DIN 4131; Eurocode 3, DIN 1076, Hauptprüfung Sportanlagen Ingenieurbauwerke, Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB für Sportanlagen im Freien GUV-SI 804 „Sicherheit im Schulsport - Sportstätten und Sportgeräte) wurde einer mögliche Gefährdungslage festgestellt.
In den letzten Wochen war zu beobachten, dass die Sperrung des Platzes / das bestehende Betretungsverbot - trotz entsprechender Beschilderung und Absperrung - nicht beachtet wird; ab und an sind immer noch spielende Kinder anzutreffen. Wir bitten gerade auch die Eltern, die Kinder für diese Thematik zu sensibilisieren und darauf hinzuweisen, dass der Platz nicht betreten werden darf und dieses Verbot gegenüber den Kindern auch durchzusetzen.
Angesichts dessen muss an dieser Stelle die Sperrung des Platzes nochmals bekräftigt und nochmals ausdrücklich ein Betretungsverbot für den gesamten Platz sowie die Bereiche der Böschungen, südlich, östlich und nördlich des Platzes ausgesprochen werden.