Vereinsraum, Jugendraum und Seniorenraum können genutzt werden
Aufgrund einem ‚Verstoß gegen baurechtliche Vorschriften‘ wurde am Montag, dem 06.02.2023, der Ortsgemeinde Steinweiler durch die Kreisverwaltung Germersheim eine sogenannte Nutzungsuntersagungsverfügung zugestellt, in der die weitere Nutzung des Bürgerhauses als Versammlungsstätte mit sofortiger Wirkung untersagt wurde. Neben dem großen Saal betraf die Nutzungsuntersagung auch alle Nebenräume (Jugendraum und Vereinsraum). Nicht betroffen war der in einem Nachbargebäude eingerichtete Seniorenraum.
Am Dienstag, dem 14.02.2023 erreichte die Ortsgemeinde zur Nutzungsuntersagungsverfügung ein sogenannter ‚Änderungsbescheid‘. Darin wurden von der Nutzungsuntersagung ‚der im Erdgeschoß liegende Jugendraum, sowie der im Obergeschoß liegende Vereinsraum‘ ausgenommen. ‚Beide Räume sind nicht der Versammlungsstätte zuzuordnen und deren Nutzung somit weiterhin zulässig.‘
Im Bürgerhaus ist damit - wenn auch nur auf diese beiden Räume begrenzt - wieder etwas öffentliches Leben möglich. Die Nutzung des großen Saals im Bürgerhaus bleibt weiterhin untersagt.
Über die weiteren Entwicklungen wird durch die Ortsgemeinde informiert.