Rasengrabstätten/Baumgrabstätten
Die Mähsaison beginnt in Kürze. Wir weisen daher noch einmal darauf hin, dass auf Rasengrabstätten gemäß § 25 und auf Baumgrabstätten gemäß § 26 der Friedhofssatzung der Stadt Felsberg keine Gestecke, Schalen oder sonstiger Grabschmuck abgelegt oder Vasen aufgestellt werden dürfen. Die ebenerdigen Grabplatten rund um die Grabmale müssen freibleiben, damit ein ordentliches Mähergebnis erzielt werden kann. Auch auf den Gemeinschaftsgrabfeldern in Felsberg und Gensungen darf kein Blumenschmuck abgelegt oder Blumen gepflanzt werden.
Bitte beachten Sie diese Regelung auch an den Osterfeiertagen!
Wir bitten alle Nutzungsberechtigten, dort abgelegte Gegenstände zu entfernen und zukünftig nichts mehr abzustellen. Geschieht dies nicht, so wird die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck abräumen und entsorgen. Bitte weisen Sie auch andere Angehörige auf diese Richtlinien hin.
Verkleinerte Grabstätten
Bei vielen verkleinerten Grabstätten hat sich mittlerweile der Boden gesetzt. Die Grabnutzungsberechtigten sind in diesem Fall selbst dafür verantwortlich, die Fläche aufzufüllen und Rasen einzusäen.
Allgemeines
Außerdem machen wir noch einmal darauf aufmerksam, dass es nicht gestattet ist, Gießkannen, Spaten, Harken und andere Geräte sowie leere Blumenvasen, Pflanzschalen und Trittplatten oder Lappen, hinter den Grabmalen und in den Anpflanzungen oder auf dem Friedhofsgelände aufzubewahren. Durch die Aufbewahrung dieser Dinge außerhalb der Gräber kommt es immer wieder zu Beschädigungen an unseren Maschinen und es kann kein ordentliches Mähergebnis erzielt werden. Außerdem sieht es auch unschön aus, wenn überall Dinge herumliegen.
Des Weiteren bitten wir, die gemeindeeigenen Gießkannen nach ihrer Benutzung wieder an den dafür vorgesehenen Aufbewahrungsort zurückzubringen und nicht einfach beliebig auf dem Friedhof abzustellen.
Im Interesse aller Friedhofsbesucher und zur Instandhaltung der Friedhofswege weisen wir darauf hin, dass das Befahren der Wege nur mit besonderer Erlaubnis gestattet ist.
Wenn es die Witterung zulässt ist vorgesehen, das Wasser auf den Friedhöfen in der Woche vor Ostern (ab 25.03.2024) anzustellen.