In der Stadt Felsberg ist die hauptamtliche Stelle der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters im Wege der Direktwahl neu zu besetzen.
Die Wahl findet am 9. Juni 2024, eine evtl. Stichwahl am 7. Juli 2024 statt.
Die Amtszeit beträgt sechs Jahre.
Die Stelle ist gemäß der Hessischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B2 bewertet.
Zusätzlich wird eine Aufwandsentschädigung nach den Vorschriften der Verordnung über die Besoldung, Dienstaufwandsentschädigung und Reisekostenpauschale der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit (KomBesDAV) gewährt.
Wählbar sind Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) - oder Staatsangehörige eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger), die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben; nicht wählbar ist, wer nach § 31 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom Wahlrecht und nach § 32 Abs. 2 HGO von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägen, die den gesetzlichen Erfordernissen der §§ 10 bis 13, 41 und 45 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes entsprechen. Danach können Wahlvorschläge von Parteien i. S. d. Art. 21 GG, von Wählergruppen und von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern eingereicht werden. Inhalt, Form, Aufstellung und Einreichung des Wahlvorschlags sind gesetzlich vorgeschrieben.
Die Wahlvorschläge sind bis spätestens am 1. April 2024 bis 18:00 Uhr schriftlich bei dem Wahlleiter der Stadt Felsberg, Rathaus, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, einzureichen; sie sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 1. April 2024 einzureichen, dass etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können. Aufgrund des gesetzlichen Feiertages (Ostermontag) ist das Wahlamt in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr persönlich erreichbar.
Die vollständige Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen ist am 29. Februar 2024 und am 7. März 2024 öffentlich bekannt gemacht worden; sie kann zusätzlich unter der vorgenannten Anschrift angefordert werden.
Die zur Aufstellung und Einreichung von Wahlvorschlägen vorgeschriebenen amtlichen Formblätter sind im Themenportal Wahlen des Landes Hessen unter https://wahlen.hessen.de/kommunen/direktwahlen - Vordrucke für Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber - eingestellt und können auf elektronischem Weg von dort heruntergeladen werden. Ausgenommen hiervon ist das Formular „DW 7 - Formblatt Unterstützungsunterschrift“, das von dem Wahlleiter der Stadt Felsberg auf Anforderung kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Sofern ausdrücklich gewünscht, können auch alle weiteren Formblätter bei dem Wahlleiter, während der allgemeinen Dienststunden, in Papierform angefordert werden.