Der Gemeindewahlleiter
Der Stadt Felsberg
Über den Wahlvorschlag Nr. 7 - Gemeinschaftsliste Hilgershausen - war bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 Herr Heinrich Schmidt in den Ortsbeirat Hilgershausen gewählt worden. Herr Schmidt ist am 04. Februar 2026 verstorben.
Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Nächste Nachrückerin ist
Frau Christiane Hagemeister.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.