Überprüfung der Heizungsanlagen gemäß Bundes-Immissionsschutz-Gesetz bzw. der Kehr- und Überprüfungsordnung Hessen in der Gemeinde Felsberg - Ortsteil Niedervorschütz
Verehrte Bürger,
zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen und zur Einsparung von Energie an Feuerungsanlagen hat die Bundesregierung eine Verordnung erlassen, die beinhaltet, des einmal jährlich an Öl - und Gasfeuerungsanlagen eine Messung/Überprüfung durchzuführen ist.
Wenn Sie diese vorgeschriebene Messung/Überprüfung an Ihrer Feuerungsanlage ausgeführt haben wollen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Schornsteinfeger.