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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 18/2025
Bürgerbüro
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Digitale Lichtbilder

Einführung der digitalen Lichtbilder für Pass- und Ausweisdokumente ab dem 01. Mai 2025

Durch Inkrafttreten des Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen dürfen für die Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten ab dem 01. Mai 2025 grundsätzlich nur noch digitale Lichtbilder genutzt und nur in Ausnahmefällen in ausgedruckter Form akzeptiert werden.

Damit die Fotografinnen und Fotografen die digitalen Lichtbilder geschützt übermitteln können, müssen sie sich bei einem zertifizierten Dienstleister registrieren lassen. Die technischen Voraussetzungen haben einige Fotografinnen und Fotografen geschaffen und können die digitalen Lichtbilder erstellen sowie in eine gesicherte Cloud hochladen, wo die Bürgerämter diese abrufen können.

Aus dem Stadtgebiet Felsberg hat Foto und Buch, Inh. Heike Vockeroth, Bahnhofstraße 11, 34587 Felsberg, die Voraussetzungen geschaffen und kann ab dem 01. Mai 2025 digitale Lichtbilder erstellen und hochladen. Die Kunden erhalten einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (QR-Code). Diesen Code können die Bürgerämter auslesen und erhalten so das digitale Lichtbild für den entsprechenden Antrag.

Um den Bürgerservice zu erweitern hat die Stadt Felsberg ein Fotoaufnahmegerät bestellt, womit die Lichtbilder alternativ vor Ort (in der Behörde) aufgenommen und medienbruchfrei in den Antragsprozess übernommen werden können. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten wird das Gerät zum 01. Mai 2025 noch nicht zur Verfügung stehen. Sobald das Gerät geliefert und einsatzbereit ist, werden wir Sie informieren.

Magistrat der Stadt Felsberg
Sachgebiet Ordnungsrecht