Als Kommune tragen wir die Verantwortung für den Erhalt und die Pflege unserer Wege und der angrenzenden Flächen. Diese Pflegemaßnahmen sind notwendig, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten und die öffentliche Nutzung zu sichern. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass wir mit der Art und Häufigkeit der Pflege Einfluss auf die ökologischen Funktionen dieser Flächen nehmen.
Vor diesem Hintergrund wird die Stadt Felsberg die Mähfrequenz der betroffenen Grünstreifen zukünftig reduzieren: Statt wie bisher mehrmals jährlich erfolgt die Mahd künftig nur noch zweimal im Jahr – einmal im Zeitraum April/Mai und im Zeitraum August/September.
Die Frühjahrsmahd dient dem Erhalt der Nutzbarkeit der Wege. Die Mahd im Spätherbst berücksichtigt insbesondere den Lebenszyklus vieler Insekten, die ihre Eier im Herbst an Pflanzenstängeln ablegen.
Verantwortung der Landwirte
Durch die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen dürfen Wegesäume, Feldraine und Feldwege nicht in Mitleidenschaft gezogen werden, da sie keine landwirtschaftlichen Flächen sind. Ein Umbruch ohne Genehmigung stellt deshalb einen naturschutzrechtlichen Eingriff dar (BNatSchG § 14 (1)). Nach BBodSchG § 17 (2) Satz 5 gehört es auch „zu den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis […dass…] insbesondere die naturbetonten Strukturelemente der Feldflur, insbesondere Hecken, Feldgehölze, Feldraine und Ackerterrassen, die zum Schutz des Bodens notwendig sind, erhalten werden.“