Geltungsbereich der Bauleitplanung
Am 02.07.2024 findet um 18.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Böddiger, Emstalstraße 23 eine öffentliche Bürgerinformationsveranstaltung zur 47. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Böddiger“ statt, in der die Bürger über die Planung informiert werden und Gelegenheit bekommen, sich zu dieser Planung zu äußern. Der Bürger hat auch die Möglichkeit, sich die bisherige Planung auf der Homepage der Stadt Felsberg anzusehen oder sich im Rathaus, Fachbereich Bauen und Umwelt, Raum 210 über die Planung zu informieren.
Das Planungsbüro BIL aus Witzenhausen und der Vorhabenträger Energiesysteme Groß GmbH & Co. KG aus Niestetal werden an diesem Abend die Bauleitplanung und das geplante Vorhaben vorstellen und Rede und Antwort stehen.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Felsberg hat in ihrer Sitzung am 06.07.2023 die Aufstellung der 47. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark Böddiger“ beschlossen. Mit der Bauleitplanung soll die Errichtung eines 4,88 ha großen Solarparks ermöglicht werden. Der Geltungsbereich der Bauleitplanung umfasst das Flurstück 33/5, Flur 2 in der Gemarkung Böddiger.