Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Felsberg hat am 07.12.2023 den Beschluss zur 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst. Nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) wird der Aufstellungsbeschluss hiermit bekannt gemacht.
Das ca. 2.750 m² große Verfahrensgebiet befindet sich in Felsberg-Lohre und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Lohre in der Flur 2 liegenden Flurstücks 22/43. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzelle 47/1 (Hartgraben), im Süden durch die Gemeindestraße Im Kirschgraben und im Westen durch die vorhandene Bebauung.
Die vorbereitende Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu schaffen. Zur Deckung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken beabsichtigt die Stadt Felsberg im Stadtteil Lohre im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet die Ausweisung einer Entwicklungsfläche für ca. 3 – 4 Baugrundstücke.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargelegt. Die frühzeitige Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Vorentwürfen gegeben. Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes vom 20.07.2024 bis einschließlich 19.08.2024 auf der Internetseite der Stadt Felsberg unter https://www.felsberg.de/Buerger-Service/Aktuelles/Bekanntmachungen.htm? eingestellt.
Als zusätzliches Informationsangebot lieget der Vorentwurf auch während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 – 17.30 Uhr in der der Stadtverwaltung, Vernouillet-Allee 1, Foyer (Haupteingang), 34587 Felsberg, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Felsberg (Stadtverwaltung), Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adresse roman.rosenberg@felsberg.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen,
| - | dass in der Regel alle eingegangenen Stellungnahmen in der öffentlichen Sitzung der Gremien beraten und entschieden werden, |
| - | dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben können, |
| - | dass gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten gem. §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind. |