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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 30/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Altes Amtsgericht“ sowie 49. Änderung des Flächennutzungsplanes Stadtteil Felsberg

Aufstellung Bebauungsplan Nr. 14 „Altes Amtsgericht“ sowie 49. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Felsberg

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB (Regelverfahren)

Der Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 26.03.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 14 „Altes Amtsgericht“ sowie die entsprechende 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet südlich der Straße Obertor nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Zeitgleich wurde beschlossen, ein dort am 03.12.2020 eingeleitetes Bauleitplanverfahren wegen einer sich veränderten Rechtslage und räumlicher Einbeziehung zwei weiterer Flurstücke aufzuheben. Das gesamte Plangebiet umfasst nunmehr ca. 1,0 ha.

Abgrenzung Geltungsbereich o. M.

Die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes hat das Ziel, die planungsrechtliche Voraussetzung zur Ausweisung einer Wohnbaufläche nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO unterhalb der straßenseitigen Baufläche des ehemaligen Amtsgerichtes zu schaffen. Durch den Bebauungsplan soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung zwischen Obertor Hs. Nr. 11 und 19 zugunsten eines attraktiven innerstädtischen und stadtkernnahen Wohnquartiers gewährleistet werden. Weiterhin soll durch Gestaltung der Bauzeile am Obertor durch eine mit dem straßenseitig gegenüberliegendem Haus Nr. 12 korrespondierende Bebauung eine besondere Eingangssituation zur Altstadt hin geschaffen werden. Das im Süden an das Baugebiet angrenzende Fließgewässer wird teilweise mit in die Planung einbezogen und soll durch einen ca. 30 m breiten Bereich als erhaltenswerter Naturraum besonders geschützt bleiben. Die dort befindlichen Baumstandorte werden zum Erhalt festgesetzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Zur frühzeitigen Beteiligung zur Unterrichtung der Öffentlichkeit findet eine Informationsveranstaltung am 30.07.2024 um 18:00 Uhr im Bürgersaal im Rathaus Felsberg, Vernouillet Allee 1 statt. Dort werden der Stand und die Auswirkungen der Plankonzeption vorgestellt und es besteht Gelegenheit zur Erörterung der Planung

Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Vorentwurf gegeben. Die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraums vom 29.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024 auf der Homepage der Stadt Felsberg unter https://www.felsberg.de/Buerger-Service/Aktuelles/Bekanntmachungen.htm? eingestellt. Zusätzlich liegt der Vorentwurf auch während der allgemeinen Öffnungszeiten von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 bis 17.30 Uhr im Foyer des Rathauses öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift beim Magistrat der Stadt Felsberg (Stadtverwaltung), Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, während der Öffnungszeiten abgegeben werden. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail Adresse roman.rosenberg@felsberg.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Zur weiteren fachlichen Erörterung der Bauleitplanung und zur Entgegennahme der Stellungnahmen stehen während der Dienststunden (montags bis freitags, 9.00 bis 16.00 Uhr) Herr Rosenberg (Stadtverwaltung Felsberg, Bauamt, Raum Nr. 210) und das Büro ARGE Dorfentwicklung GbR per E-Mail unter beteiligung@dorf-konzepte.de zur Verfügung.

Der Magistrat der Stadt Felsberg
Felsberg, 25.07.2024
Hartmut Wagner
Stadtrat