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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 30/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen



Der Gemeindewahlleiter

Der Stadt Felsberg

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken einer Vertreterin/eines Vertreters in der Stadtverordnetenversammlung Felsberg

Über den Wahlvorschlag Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands

(SPD) - war anlässlich der Kommunalwahl am 14. März 2021 Herr Götz Dittmer in die Stadtverordnetenversammlung Felsberg nachgerückt. Herr Dittmer hat auf seinen Sitz verzichtet. Ich stelle deshalb hiermit das Ausscheiden des Genannten aus der Stadtverordnetenversammlung Felsberg fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Nächster Nachrücker ist

Herr Dominik Hübenthal.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Felsberg, 24. Juli 2025
gez.
Kunkel
Gemeindewahlleiter