Der Gemeindewahlleiter
Der Stadt Felsberg
Über den Wahlvorschlag Nr. 3 - Sozialdemokratische Partei Deutschlands
- war bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 Frau Babette Tanner in die Stadtverordnetenversammlung Felsberg gewählt worden. Frau Tanner hat auf ihren Sitz verzichtet.
Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an ihre Stelle. Nächster Nachrücker ist
Herr Günter Clobes.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.