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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Übersicht: 46. Änderung Flächennutzungsplan

Bekanntmachung der Genehmigung der 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 6 Abs. 5 BauGB

Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Schreiben vom 06.01.2026 (Geschäftszeichen 0030-21-061a10.04.03-00003#2025-00001) die von der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Felsberg am 11.09.2025 beschlossene 46. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Ziel und Zweck der Planung

Die vorbereitende Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ausweisung einer Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO zu schaffen. Zur Deckung der Nachfrage nach Wohnbaugrundstücken beabsichtigt die Stadt Felsberg im Stadtteil Lohre im Anschluss an ein bestehendes Wohngebiet die Ausweisung einer Entwicklungsfläche für ca. 3 – 4 Baugrundstücke.

Abgrenzung des Verfahrensgebietes

Das ca. 2.750 m² große Verfahrensgebiet befindet sich in Felsberg-Lohre und umfasst eine Teilfläche des in der Gemarkung Lohre in der Flur 2 liegenden Flurstücks 22/43. Die Fläche wird begrenzt, im Norden durch Flächen der Landwirtschaft, im Osten durch die Wegeparzelle 47/1 (Hartgraben), im Süden durch die Gemeindestraße Im Kirschgraben und im Westen durch die vorhandene Bebauung.

Die Genehmigung wird gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414) zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.12.2025 (BGBl. S. 348) m. W. v. 23.12.2025 bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan wirksam.

Die wirksame 46. Änderung mit ihrer Begründung kann während der allgemeinen Öffnungszeiten in der Stadtverwaltung der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, Foyer (Haupteingang), 34587 Felsberg während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 8.00 – 12.00 Uhr sowie Donnerstag von 14.00 – 17.30 Uhr von jedermann eingesehen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung sowie die 46. Änderung des Flächennutzungsplanes auf der Homepage der der Stadt Felsberg unter

http://www.felsberg.de/Startseite/Rathaus-/-Buergerservice/Aktuelles/Bekanntmachungen/ eingestellt und über das zentrale Internet-Portal des Landes unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich sind.

Hinweise

Auf die Voraussetzung für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln in der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach:
  • eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  • Mängel der Abwägung, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gegenüber der Stadt Felsberg geltend gemacht worden sind.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von 3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Der Magistrat der Stadt Felsberg
Felsberg, 19.01.2026
Dr. Björn Faupel
Bürgermeister