Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht lässt die Stadt Felsberg am 27.10.2025 auf den Felsberger Friedhöfen eine Standsicherheitsprüfung der Grabmale durchführen.
Werden bei dieser Prüfung nicht standfeste oder umsturzgefährdete Grabmale festgestellt, so werden wir diese mit einem Warnaufkleber kennzeichnen. Der Sorgepflichtige/Nutzungsberechtigte hat die Pflicht, unverzüglich für die Wiederherstellung der Standsicherheit des Grabmales einen Steinmetz bzw. einen Fachmann mit der Behebung der Mängel zu beauftragen. Nur diese Personen sind aufgrund ihrer Fachkunde in der Lage, die Standsicherheit des Grabmals zu gewährleisten. Der Friedhofsverwaltung ist der Nachweis zu erbringen, dass die ordnungsgemäße Instandsetzung durch einen Steinmetz bzw. Fachmann vorgenommen wurde.
Wird der Sorgepflichtige/Nutzungsberechtigte seiner Verantwortung nicht gerecht, so haftet er für daraus ergehende Schäden. Die Friedhofsverwaltung kann Grabmale, die umzustürzen drohen oder wesentliche Anzeichen der Zerstörung aufweisen, umlegen oder entfernen lassen, wenn die Sorgepflichtigen/Nutzungsberechtigten die Gefahr nicht selbst beheben.
Für weitere Informationen sowie bei allen anfallenden Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 05662 502-28 oder 502-29 gerne zur Verfügung.
Ablaufplan
Montag, 27. Oktober 2025
| Friedhof Heßlar | ab ca. 12:00 Uhr |
| Friedhof Beuern | ab ca. 12:10 Uhr |
| Friedhof Gensungen | ab ca. 12:25 Uhr |
| Friedhof Hesserode | ab ca. 13:10 Uhr |
| Friedhof Rhünda | ab ca. 13:25 Uhr |
| Friedhof Felsberg | ab ca. 14:10 Uhr |
| Friedhof Lohre | ab ca. 14:40 Uhr |
| Friedhof Niedervorschütz | ab ca. 14:55 Uhr |
| Friedhof Böddiger | ab ca. 15:15 Uhr |
| Friedhof Altenbrunslar | ab ca. 15:35 Uhr |
| Friedhof Neuenbrunslar | ab ca. 15:50 Uhr |
| Friedhof Wolfershausen | ab ca. 16:15 Uhr |
| Friedhof Melgershausen | ab ca. 16:35 Uhr |
| Friedhof Hilgershausen | ab ca. 16:55 Uhr |
Die Anfangszeiten des ersten Friedhofs eines jeden Tages stehen fest. Wir bitten um Verständnis, dass sich die weiteren Anfangszeiten aufgrund der auf den vorherigen Friedhöfen vorgefundenen Verhältnisse verändern können.