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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 44/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Illegale Müllablagerung

In letzter Zeit werden im Stadtgebiet Felsberg wiederholt verschiedenste Abfälle, z. B. neben den Glas- und Altkleidercontainern, in Wäldern, an Feldwegen usw. entsorgt. Diese illegalen Müllablagerungen müssen mit zusätzlichem Arbeitsaufwand vom städtischen Bauhof entsorgt werden, wodurch zusätzliche Kosten entstehen, die letztendlich der Allgemeinheit zur Last fallen. Zudem können die abgestellten Abfälle Waschbären, Ratten und andere Wildtiere anlocken. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Entsorgen von jeglichem Abfall z. B. um die Container herum nicht gestattet ist. Die illegale Müllablagerung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle, die er nicht verwertet, außerhalb einer zugelassenen Anlage oder Einrichtung (Abfallbeseitigungsanlagen) nach § 28 Abs. 1 Satz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) behandelt, lagert oder ablagert. Diese Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 69 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 3 KrWG mit einer Geldbuße bis zu 100.000,00 € geahndet werden.

In den Containern sind zudem nur die ausgeschilderten Abfälle zu entsorgen. Nicht in den Altglascontainer gehören z. B. Porzellan, Keramik, Fensterscheiben, Spiegel oder Glühbirnen. Auskünfte zur richtigen Entsorgung gibt es auf der Homepage des Abfallzweckverbandes Schwalm-Eder-Kreis (www.a-lf.de/schwalm-eder-kreis/abfall-abc) sowie bei der Stadt Felsberg (www.felsberg.de/Seiten/Abfallbeseitigung.html, Ansprechpartnerin Frau Wiegand, E-Mail: lorraine.wiegand@felsberg.de, Tel.: 05662 502-38).

Wir bitten um Beachtung.

Magistrat der Stadt Felsberg
- Finanzabteilung -