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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 44/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinweg/Posener Straße“, Stadt Felsberg, Stadtteil Felsberg

Übersichtsplan ohne Maßstab

des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinweg/Posener Straße“, Stadt Felsberg, Stadtteil Felsberg

Ziel und Zweck der Planung

Die verbindliche Bauleitplanung hat das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umnutzung und Erweiterung einer Gewerbeimmobilie zu schaffen. Der Grundstückseigentümer des Flurstücks 120/4 beabsichtigt das vorhandene eingeschossige Gebäude aufzustocken und zu erweitern. Zu diesem Zweck sind einzelne Festsetzungen des Bebauungsplanes zu ändern. Das ursprünglich auf dem Flurstück 120/6 bestehende Gebäude wurde abgerissen. Die Gesamtfläche dient inzwischen als Kundenparkplatz für den benachbarten REWE-Getränkemarkt. Im Zuge der 2. Änderung wird die Gesamtfläche als Fläche für Stellplätze festgesetzt. Die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinweg/Posener Straße“ festgesetzte Art der baulichen Nutzung bleibt vom Grundsatz unverändert. Der Aufstellungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinweg/Posener Straße“ wurde am 27.06.2024 gefasst.

Abgrenzung

Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in der Gemarkung Felsberg (Felsberg) und umfasst die in der Gemarkung Felsberg in der Flur 3 liegende Flurstücke 120/4, 120/5 und 120/6. Die Fläche wird allseitig durch die vorhandene Bebauung sowie im Westen durch die Posener Straße begrenzt.

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I S. 394), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die 2. Änderung des Bebauungsplan Nr. 10 „Steinweg/Posener Straße“ öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Felsberg hat in ihrer Sitzung am 24.10.2024 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Steinweg/Posener Straße“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes

vom 01.11.2024 bis einschl. 02.12.2024

auf der Internetseite der Stadt Felsberg unter https://www.felsberg.de/Buerger-Service/Aktuelles/Bekanntmachungen.htm? eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwurfsunterlagen auch während der allgemeinen Öffnungszeiten

Montag – Freitag

8.00 – 12.00 Uhr

Donnerstag zusätzlich

16.00 – 17.30 Uhr

in der Stadtverwaltung der Stadt Felsberg (Rathaus), Vernouillet-Allee 1, Foyer (Haupteingang), 34587 Felsberg, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail-Adressen

roman.rosenberg@felsberg.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.

Es wird darauf hingewiesen, dass

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in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in den öffentlichen Sitzungen der Gremien beraten und entschieden werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,

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gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem privaten Dritten übertragen werden kann.

Es wird darauf hingewiesen, dass

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in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in den öffentlichen Sitzungen der Gremien beraten und entschieden werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können,

-

gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind.

Der Magistrat der Stadt Felsberg
Felsberg, 31.10.2024
Hartmut Wagner
(Stadtrat)