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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 44/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Für das Ortsgericht Felsberg II (zuständig für die Stadtteile: Beuern, Gensungen, Helmshausen, Hesserode, Heßlar, Hilgershausen, Melgershausen und Rhünda) wird ein neues Mitglied (sogenannte „Ortsgerichtsschöffen“) gesucht.

Daher suchen wir interessierte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, diese ehrenamtliche Aufgabe der/des Ortsgerichtsschöffin/ Ortsgerichtsschöffen zu übernehmen.

Die Amtszeit der Ortsgerichtsvorsteher und der Schöffen beträgt in der Regel zehn Jahre, kann aber aufgrund des Alters (ab dem 60. Lebensjahr) auf fünf Jahre verkürzt werden.

Informationen:

Ortsgerichte gibt es bundesweit nur in Hessen und sie sind ein gelungenes Beispiel für eine bürgernahe Gerichtsverwaltung. Das Ortsgericht erbringt für die Bürgerinnen und Bürger Dienstleistungen, die die Stadtverwaltung nicht erbringen kann. So nimmt es Aufgaben auf dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit und des Schätzwesens wahr. Rechtlich gesehen ist es eine Behörde des Landes Hessen und untersteht der Dienstaufsicht des Justizministeriums.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören:

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Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden

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Sicherung von Erbschaften („Nachlässen“)

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Aufstellung von Nachlassinventaren

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Erteilung von Sterbefallanzeigen

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Wertermittlung (Schätzung) von Grundstücken und Gebäuden

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Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen

Wer Schöffe werden kann?

Die Ortsgerichtsmitglieder sind ehrenamtliche Beamte des Landes Hessen und werden auf Vorschlag der Stadtverwaltung durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt und durch das Amtsgericht Melsungen ernannt. Die Schöffen erhalten weder Gehalt noch eine Aufwandsentschädigung. Die vereinnahmten Gebühren werden im Verhältnis der Beteiligung an den einzelnen Dienstgeschäften als Dienstaufwandsentschädigung aufgeteilt.

Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden,

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die ihren Wohnsitz in Felsberg haben,

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die, das allgemeine Vertrauen genießen,

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die lebenserfahren und unbescholten sind,

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die im Idealfall mit der Wertermittlung von Grundstücken und Gebäuden vertraut und ortskundig sind.

Ortsgerichtsmitglieder können u. a. nicht Personen sein, die die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben oder als Rechtsanwalt und Notar zugelassen sind.

Wie man sich bewerben kann?

Wenn Sie Interesse an dem Ehrenamt als Schöffin oder Schöffe haben oder weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich gerne bis zum 28. November 2025 an die Stadtverwaltung Felsberg.

(Sachgebiet I/II Tel.: 05662 502-31/-48, E-Mail: ordnungsamt@felsberg.de).