Die Stadtkasse Felsberg erinnert an die Zahlung der am 15.11.2023 fälligen 4. Rate der Steuern, Abgaben und Benutzungsgebühren.
Abgabenpflichtige, die mit dem Entrichten der genannten Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit erinnert, die Rückstände bis spätestens 01.12.2023 auf ein Konto der Stadtkasse Felsberg zu überweisen.
Nach dem 01.12.2023 werden die Abgabenpflichtigen gebührenpflichtig gemahnt, die fälligen Steuern, Abgaben und Benutzungsgebühren zu entrichten.
Wir bitten den Zahlungstermin einzuhalten.