Übersichtsplan ohne Maßstab
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rückfeld“ soll der seit dem 12.10.1972 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 2 „Rückfeld“ in seinen Festsetzungen geändert werden. Die gemäß § 4 BauNVO festgesetzte Allgemeine Baufläche soll nach Norden erweitert und in den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Die Art der baulichen Nutzung bleibt unverändert.
Das Verfahrensgebiet des Bebauungsplanes befindet sich in Felsberg – Heßlar und umfasst folgende in der Gemarkung Heßlar liegende Flurstücke:
| Flur 3: | Flurstücke 27/1, 27/2 |
| Flur 4: | Flurstücke 158, 110/5, 157 tlw., 108/2 und 108/1 |
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.10.2025 (BGBl. I S. 257), wird im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 2 „Rückfeld“ öffentlich ausgelegt. Der Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Felsberg hat in ihrer Sitzung am 06.11.2025 die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Rückfeld“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung erfolgt im Internet. Der Öffentlichkeit wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen werden während des Auslegungszeitraumes
vom 21.11.2025 bis einschl. 22.12.2025
auf der Internetseite der Stadt Felsberg unter https://www.felsberg.de/Buerger-Service/Aktuelles/Bekanntmachungen.htm? eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplan zugänglich.
Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwurfsunterlagen auch während der allgemeinen Öffnungszeiten
| Montag – Freitag | 8.00 – 12.00 Uhr |
| Donnerstag zusätzlich | 14.00 – 17.30 Uhr |
in der Stadtverwaltung der Stadt Felsberg (Rathaus), Vernouillet-Allee 1, Foyer (Haupteingang), 34587 Felsberg, zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen unter Angabe der Anschrift schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, während der Dienstzeiten abgegeben werden. Eine Abgabe von Erklärungen zur Niederschrift wird gemäß § 4 PlanSiG ausgeschlossen. Alternativ können Stellungnahmen auch elektronisch an die E-Mail-Adressen roman.rosenberg@felsberg.de oder info@meissner-sbw.de gerichtet werden. Durch die Abgabe ihrer Stellungnahmen stimmen die Einwender/-innen der Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten zu.
Es wird darauf hingewiesen, dass
| - in der Regel alle eingehenden Stellungnahmen in den öffentlichen Sitzungen der Gremien beraten und entschieden werden und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können, |
| - gem. § 4b BauGB die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB dem Büro für Stadtbauwesen Meißner, Hühnefelder Straße 20, 34295 Edermünde übertragen worden sind. |