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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufgrund des § 23 Abs. 1 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände (Feuerwerk) in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen (darunter fallen u. a. Reet- und Fachwerkhäuser) verboten. Verstöße gegen die sprengstoffrechtlichen Bestimmungen können mit hohen Bußgeldern geahndet werden.

Im Stadtgebiet Felsberg gibt es in fast allen Stadtteilen Fachwerkhäuser, die von diesem Verbot betroffen sind. Einige dieser Fachwerkhäuser stehen zudem unter Denkmalschutz.

Durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sind die historischen Gebäude zum Jahreswechsel immer wieder gefährdet. Die Folgen eines Dachstuhlbrandes können gerade in eng bebauten Ortskernen verheerend sein und wertvolles, unter Schutz gestelltes Kulturgut, vernichten.

Daher bitten wir die Bevölkerung um einen verantwortungsbewussten Umgang mit Feuerwerkskörpern und um Beachtung der gesetzlichen Regelung.

Wichtige Hinweise für diejenigen, die Feuerwerk verwenden:

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Lesen Sie die Gebrauchsanweisungen der Hersteller genau durch und beachten Sie diese Anweisungen.

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Verwenden Sie nur Feuerwerk mit einer Zulassung der Bundesanstalt für Materialprüfung.

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Halten Sie einen ausreichenden Abstand zu Menschen, Tieren und Gebäuden ein und zünden Sie Feuerwerk und Wunderkerzen nur im Freien.

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Achten Sie besonders auf die Sicherheit von Kindern und Haustieren und vermeiden Sie Gefährdungen.

Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Zwischenfall kommen, bewahren Sie Ruhe und handeln Sie umsichtig.

Die Feuerwehr und Rettungsdienste erreichen Sie über die Notfallnummer 112.

Die Stadt Felsberg dankt Ihnen herzlich und wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und besinnlichen Start ins Jahr 2026.

Felsberg, den 11. Dezember 2025
Magistrat der Stadt Felsberg
Sachgebiet Ordnungsrecht