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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 6/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Der Gemeindewahlleiter

Der Stadt Felsberg

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken eines Vertreters im Ortsbeirat Wolfershausen

Über den Wahlvorschlag Nr. 7 - Dorfliste Wolfershausen - war bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 Herr Reiner Pilgram in den Ortsbeirat Wolfershausen gewählt worden. Herr Pilgram hat auf seinen Sitz verzichtet, daher stelle ich hiermit das Ausscheiden des Genannten aus dem Ortsbeirat Wolfershausen fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Nächster Nachrücker ist

Herr Siegfried Griesel.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Felsberg, 05. Februar 2026
gez. Kunkel
Gemeindewahlleiter