Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Felsberg hat in ihrer Sitzung am 06.02.2025 die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Damit ist das vorliegende Einzelhandelskonzept bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu berücksichtigen und gilt als Dokumentation der (inter-)kommunalen Planungsabsichten. Insbesondere sind hier von Belang:
| - | Städtebauliche Zielvorstellungen der Stadt Felsberg für die Einzelhandelsentwicklung |
| - | Sortimentsliste der Stadt Felsberg |
| - | Festlegung der Zentren- und Standortstruktur |
| - | Abgrenzung und Definition des zentralen Versorgungsbereiches |
| - | Steuerungsempfehlungen zur Einzelhandelsentwicklung |
Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes kann auf der Internetseite der Stadt Felsberg unter
https://www.felsberg.de/Stadt-Info/Aktuelle-Planungen/Projekte-1.htm?
eingesehen werden.