Titel Logo
Felsberger Nachrichten
Ausgabe 7/2026
Mitteilungen der Stadtteile
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Mitteilungen der Stadtteile

Stellungnahme zur ordnungsgemäßen Beteiligung des Ortsbeirats beim Projekt Abenteuerspielplatz

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

sehr geehrte Mitglieder des Ortsbeirats Felsberg,

anlässlich der Veröffentlichung der Protokolle vom 09.09.2025 und 18.11.2025 sehe ich mich veranlasst, zu den darin erhobenen Vorwürfen hinsichtlich der angeblich unterbliebenen Anhörung des Ortsbeirats zur Standortfrage der Kletteranlage am Abenteuerspielplatz Stellung zu nehmen. Da ich erst seit 01.11.2024 das Amt des Bürgermeisters besetze, stütze ich meine Stellungnahme auf die mir vorliegenden Informationen aus Protokollen und persönlichen Rücksprachen.

Sachstand

Die Realisierung des Abenteuerspielplatzes ist ein wichtiges Projekt für unsere Kinder und Familien, welches der Ortsbeirat Felsberg mit hohem Engagement im Jahr 2020/2021 initiiert hat. Die Stadt Felsberg hat dieses Anliegen aufgegriffen, einen erfolgreichen Förderantrag gestellt und die Kletteranlage bestellt. Dass Magistrat, Verwaltung und Ortsbeirat das gemeinsame Ziel verfolgen, diese Anlage zeitnah für die Kinder bereitzustellen, steht außer Frage.

Rechtliche Anforderungen an das Anhörungsrecht

Nach § 82 Abs. 3 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist der Ortsbeirat in allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk betreffen, anzuhören. Diese Anhörung dient dazu, die ortskundige Perspektive in die Entscheidungsfindung einzubeziehen.

Allerdings stellt die Kommentarliteratur folgende Anforderungen klar:

  • Die Form der Anhörung ist nicht vorgeschrieben. Sie kann schriftlich oder mündlich erfolgen und muss nicht zwingend in einer förmlichen Ortsbeiratssitzung mit Tagesordnungspunkt und Beschlussfassung stattfinden.
  • Entscheidend ist der Zeitpunkt: Die Anhörung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Stellungnahme des Ortsbeirats noch in den Beratungs- und Willensbildungsprozess des zuständigen Organs einfließen kann.
  • Es genügt, dass der Ortsbeirat ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hat. Eine tatsächliche Stellungnahme muss nicht abgegeben werden.

Ausreichend ist eine Beteiligung, die dem Ortsbeirat die Möglichkeit gibt, seine Auffassung zu äußern und in den Entscheidungsprozess einfließen zu lassen.

Tatsächliche Beteiligung

Entgegen der Darstellung in den vorgenannten Protokollen ist der Ortsbeirat zur Standortfrage angehört worden. Dies ergibt sich aus der mir vorliegenden Aktenlage:

1. Anhörung in der Ortsbeiratssitzung vom 09.04.2024

Laut Sitzungsprotokoll vom 09.04.2024 hat das Bauamt dem Ortsbeirat eine Kletteranlage vorgestellt und um Stellungnahme gebeten. Das Protokoll dokumentiert wörtlich:

Das Bauamt hat dem Ortsbeirat eine Kletterspielanlage vorgestellt und um eine Stellungnahme gebeten. Für dieses Klettergerüst würde es eine Förderung geben können. Das vorgestellte Klettergerüst hat bei Eltern und Kindern uneingeschränkte Zustimmung gefunden. Dies gilt grundsätzlich auch für den Ortsbeirat.

Gleichzeitig formuliert das o.g. Protokoll, dass der zu diesem Zeitpunkt in Abwesenheit des damaligen Bürgermeisters kommissarisch tätigen Stadtrat Wagner angehört wurde.

Diese dokumentierte Anhörung erfüllt sämtliche rechtlichen Anforderungen:

  • Der Ortsbeirat wurde rechtzeitig informiert und konnte in ordnungsgemäßer Sitzung beraten.
  • Er erhielt ausreichend Gelegenheit zur Stellungnahme und hat diese auch wahrgenommen.
  • Die Stellungnahme konnte in den weiteren Planungsprozess einfließen.

2. Weitere Beteiligung laut Aktenlage

Zusätzlich zur formellen Anhörung in der Sitzung dokumentieren die Akten eine kontinuierliche Einbindung:

  • Am 26.03.2024 informierte das Bauamt per E-Mail über die Planung und bat um Rückmeldung, ob die Planung fortgeführt werden könne.
  • Am 25.04.2024 fand laut vorliegender Informationen ein Ortstermin mit Beteiligung des Ortsbeirats, der Elternvertreter und des Bauhofs statt.
  • Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass Ortsbeiratsmitglieder sich aktiv in die Gestaltung eingebracht haben und somit die Möglichkeit hatten, ihre Vorstellungen zu kommunizieren.

3. Rechtliche Bewertung

Die Behauptung, es habe keinerlei Anhörung stattgefunden, entspricht somit nicht den uns vorliegenden Informationen.

Magistratsentscheidung

Der Magistrat hat nach sorgfältiger Prüfung den Standort unterhalb der Böschung des Bolzplatzes als geeignet befunden. Diese Entscheidung basiert laut Aktenlage auf fachlicher Expertise der Bauamtsleitung und fügt sich in die Langzeitplanung der Stadt Felsberg ein. Die Fachbereichsleitung Bauen und Umwelt bestätigt, dass die Spielplatzanlage auf der vorgesehenen Fläche geplant wurde, ein Förderantrag bewilligt wurde und die Umsetzung zwischenzeitlich begonnen hat.

Eine Rechtswidrigkeit dieser Entscheidung liegt nicht vor.

Zum Protokollverfahren

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass bei den Sitzungen des Ortsbeirats Felsberg Unregelmäßigkeiten in der Protokollführung festgestellt wurden. Das Protokoll der Sitzung vom 09.09.2025 wurde nach dem uns vorliegenden Schriftverkehr nicht vom bestellten Protokollführer auf Grundlage der Sitzung, sondern vom Ortsvorsteher selbst auf Grundlage eigener Notizen verfasst.

Falsche Darstellungen in der Öffentlichkeit verursachen Unfrieden und schaden dem Ansehen unserer Stadt. Daher ist es in seltenen Fällen notwendig, dass Protokolle von Ortsbeiratssitzungen vor Veröffentlichung einer kritischen Prüfung unterzogen werden, um die Richtigkeit der darin enthaltenen Behauptungen sicherzustellen.

Gemeinsames Ziel

Wie der Ortsvorsteher selbst betont, geht es im Fall des Abenteuerspielplatzes um das Wohl unserer Kinder. Diesem Ziel fühlen wir uns alle verpflichtet. Der Magistrat hat zu keinem Zeitpunkt die Absicht verfolgt, den Ortsbeirat zu übergehen oder dessen Mitwirkungsrechte zu beschneiden.

Die Zusammenarbeit beim Abenteuerspielplatz war über weite Strecken kooperativ und transparent. So soll es auch bleiben. Unser gemeinsames Ziel bleibt, den Abenteuerspielplatz zeitnah für die Kinder bereitzustellen. Die Kletteranlage ist bestellt, die Förderung bewilligt, die Umsetzung hat begonnen. Die Fertigstellung ist für das Frühjahr 2026 vorgesehen.

Ich lade alle Beteiligten ein, konstruktiv an der Realisierung dieses wichtigen Projekts mitzuwirken. Die Kinder unserer Stadt verdienen einen attraktiven Spielplatz und dieses Ziel sollte uns gemeinsam leiten.

Felsberg, den 10. Februar 2026
Bürgermeister der Stadt Felsberg