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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Informationsveranstaltung -„Flächenbereitstellung im Rahmen der Renaturierung des Goldbachs“

Der Goldbach wird wieder „wild“

Fließgewässer in Gudensberg und Felsberg wird im Rahmen des Programms „100 wilde Bäche für Hessen“ renaturiert

Der Goldbach ist einer von rund 500 Bächen, welcher über einen Teilnahmewettbewerb zum Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ausgewählt wurde. Durch die Teilnahme am Programm erhalten die Städte Gudensberg und Felsberg eine umfassende Unterstützung bei der Gewässerrenaturierung. Unter anderem wird mit der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) ein Dienstleister an die Seite gestellt, der bei der Maßnahmenumsetzung von der Planungsphase bis zur Bauumsetzung begleitet und bei allen Aufgaben der Bauträgerschaft entlastet.

Vorhandene Defizite und umzusetzende Maßnahmen wurden bereits mit Vertreter*innen der Behörden und der Kommune eruiert und daran anschließend die Planungen ausgeschrieben. Ziel ist es, dass ein Fachplaner ein Konzept entwirft, welches mit allen Beteiligten abgestimmt wird. Im Rahmen der Planungen werden zukünftig immer wieder Begehungen am Gewässer stattfinden. Die Gewässerrenaturierung ist eine Gemeinschaftsaufgabe und geht uns alle an.

Dazu laden die Städte Gudensberg und Felsberg herzlich alle interessierten Bürger*innen zu einer Informationsveranstaltung „Flächenbereitstellung im Rahmen der Renaturierung des Goldbachs“ ein.

Felsberg-Niedervorschütz

Wann: Mittwoch, den 28.02.2024, um 18:30 Uhr

Wo: DGH Niedervoschütz, Holzbachstraße 16

Gudensberg

Wann: Mittwoch, den 06.03.2024, um 18:30 Uhr

Wo: Bürgerhaus Gudensberg, Kasseler Str. 2

Durch menschliche Einflüsse, wie Begradigungen und massiven Gewässerverbau haben Fließgewässer in der Vergangenheit vielfach negative Veränderungen erfahren müssen. Diese Eingriffe haben die Funktionsfähigkeit dieser sensiblen Ökosysteme erheblich beeinträchtigt. Zum Beispiel führen die menschlichen Eingriffe zur schwindenden Artenvielfalt in aquatischen Lebensräumen, zur schnellen Absenkung von Grundwasser und somit zur mangelnden Pufferung in Dürrejahren sowie zu Hochwasserproblemen.

Ein wesentlicher Bestandteil eines nachhaltigen Gewässerschutzes und Ziel des Programms „100 Wilde Bäche für Hessen“ ist die Wiederherstellung eines naturnahen Zustandes des Gewässers sowie deren Ufer und Auenbereiche (Renaturierung). Besonders im Fokus steht dabei die barrierefreie Durchwanderbarkeit für alle Organismen in Bächen und Flüssen.

Durchwanderbarkeit am Goldbach wiederherstellen

Am Goldbach stellen die vorhandenen Abstürze, befestigte Sohlabschnitte sowie Verrohrungen oder Überfahrten zahlreiche Wanderhindernisse dar, die im Rahmen der Renaturierung, wenn möglich beseitigt oder durchgängig gestaltet werden sollen. Dies betrifft besonders den Mündungsbereich, da dort zurzeit die Anbindung des Goldbachs an die Ems durch eine Verrohrung (Düker) besteht. In den Ortslagen Maden und Gudensberg sind kleinere Maßnahmen angedacht. Ggf. können die Ein- und Auslaufbereiche der Verrohrungen durch kleine Maßnahmen strukturell aufgewertet werden.

Dem Goldbach wieder mehr Raum geben um sich naturnah zu entwickeln

Die strukturelle Vielgestaltigkeit und eine artenreiche Pflanzen- und Tierwelt sind der zweite gewichtige Baustein der Gewässerrenaturierung. Besonders mit Maßnahmen, die der dynamischen Eigenentwicklung von Fließgewässern Vorschub leisten, kann hier sehr viel getan werden. Am Goldbach sind dafür Abschnittsweise Gewässerbettaufweitungen in Verbindung mit dem Einbau von Totholz und Steinmaterial geplant.

Der dritte Baustein ist die Flächenverfügbarkeit: Nach dem Motto "Fließgewässer brauchen Raum" sollen dem Goldbach zumindest in Teilabschnitten Uferrandstreifen und Auenflächen zur freien Entwicklung und als natürlichen Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden.

Weitere Informationen zur Renaturierung finden Sie auf www.wildebaechehessen.de

Hintergrund

Die im Dezember 2000 in Kraft getretene EU-Wasserrahmenrichtlinie formuliert als eines ihrer Ziele die Erreichung eines guten ökologischen Zustandes aller Oberflächengewässer. Die Stadt Gudensberg und Felsberg sind für die Unterhaltung des Goldbachs und damit für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich. Die anfallenden Kosten für die Renaturierung werden bis zu 95 % vom Land Hessen übernommen.

Um die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzubringen, die Öffentlichkeit für das Thema Gewässerökologie und Gewässerschutz zu sensibilisieren und einen Beitrag zur Hessischen Biodiversitätsstrategie zu leisten, wurde im Jahr 2019 das Programm „100 Wilde Bäche für Hessen“ durch das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) initiiert. Im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs wurden rund 150 Kommunen für das Programm ausgewählt.

Der Magistrat der Stadt Felsberg
FB IV – Bauen und Umwelt