Die Zulassungsstellen im Schwalm-Eder-Kreis erweitern ihren Service. So wird zukünftig auch die Erteilung von Betriebserlaubnissen und Einzelgenehmigungen möglich sein, die den Zulassungsstellen kurzfristig übertragen wurde.
Hierdurch kann eine Betriebserlaubnis oder Einzelgenehmigung ohne Beteiligung der Bündelungsbehörde in den Zulassungsstellen erteilt werden, so dass sich der Aufwand für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger reduzieren wird.