Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis
Gemäß § 18 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) - in den jeweils gültigen Fassungen - hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 29.11.2023 folgende Feststellung getroffen:
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird:
| 1. Im Erfolgsplan | |
| in den Erträgen auf | 20.639.900 € |
| in den Aufwendungen auf | 20.639.900 € |
| 2. Im Vermögensplan | |
| in der Einnahme auf | 101.200 € |
| in der Ausgabe auf | 101.200 € |
| mit einer Überdeckung von | 0 € |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der erforderlichen Kredite im Vermögensplan zur Finanzierung von Maßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 € festgesetzt.
Ein Stellenplan wird nicht beschlossen.
Der vorstehende Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 11. März 2024 bis einschließlich 19. März 2024 bei dem Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis, Industriegebiet Tannenhöhe, Zimmer 304, 34590 Wabern während der jeweiligen Öffnungszeiten öffentlich aus.