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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis

Wirtschaftsplan 2024 des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis

Gemäß § 18 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 13 der Verbandssatzung des Zweckverbandes und § 15 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) - in den jeweils gültigen Fassungen - hat die Verbandsversammlung des Zweckverbandes am 29.11.2023 folgende Feststellung getroffen:

§ 1

Gesamtbetrag der Erträge und Einnahmen, Aufwendungen und Ausgaben

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 wird:

1. Im Erfolgsplan

in den Erträgen auf

20.639.900 €

in den Aufwendungen auf

20.639.900 €

2. Im Vermögensplan

in der Einnahme auf

101.200 €

in der Ausgabe auf

101.200 €

mit einer Überdeckung von

0 €

festgesetzt.

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der erforderlichen Kredite im Vermögensplan zur Finanzierung von Maßnahmen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt.

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 0 € festgesetzt.

§ 5

Stellenübersicht

Ein Stellenplan wird nicht beschlossen.

Bekanntmachung des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis für das Wirtschaftsjahr 2024

Der vorstehende Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Wirtschaftsplan liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 11. März 2024 bis einschließlich 19. März 2024 bei dem Zweckverband Abfallwirtschaft Schwalm-Eder-Kreis, Industriegebiet Tannenhöhe, Zimmer 304, 34590 Wabern während der jeweiligen Öffnungszeiten öffentlich aus.

Wabern, 21. Februar 2024
Der Zweckverbandsvorstand
gez. Becker, Landrat
und Verbandsvorsitzender