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Felsberger Nachrichten
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Feststellung

Der Gemeindewahlleiter

Der Stadt Felsberg

Feststellung über das Ausscheiden und Nachrücken einer Vertreterin/eines Vertreters im Ortsbeirat Helmshausen

Über den Wahlvorschlag Nr. 7 - Gemeinschaftsliste Helmshausen - war bei der Kommunalwahl am 14. März 2021 Herr Klaus Otto in den Ortsbeirat Helmshausen gewählt worden. Herr Otto hat auf seinen Sitz verzichtet.

Gemäß § 34 Abs. 1 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber desselben Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an seine Stelle. Nächster Nachrücker ist

Herr Niklas Otto.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Felsberg, 29. Februar 2024
gez.
Kunkel
Gemeindewahlleiter