Nach § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Pflicht ist seit Inkrafttreten der HGO-Novelle (Änderungsgesetz vom 31.01.2005 – GVBl. I S. 54 -) am 10. Februar 2005 unmittelbar anzuwenden. In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 Prozent der Anteile hält.
Da der Marktflecken Frielendorf an der WellnessParadies am Silbersee GmbH mit 100 Prozent beteiligt ist, liegt ein Beteiligungsbericht vor.
Dieser kann während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.