Frau Carina Schmer, Sandweg 7, 34621 Frielendorf, ist mit Ablauf des 20. Februar 2024 als Vertreterin der FWGF – Freie Wählergemeinschaft Frielendorf aus der Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf durch Verzicht ausgeschieden.
Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit festgestellt, dass Herr Michael Zimmermann, Salzmarkt 20, 34621 Frielendorf, als Ersatzperson der FWGF – Freie Wählergemeinschaft Frielendorf in die Gemeindevertretung einrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Marktfleckens Frielendorf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem
Besonderen Gemeindewahlleiter Michael Bühn, Ziegenhainer Str. 2, 34621 Frielendorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.