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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 11/2024
Rathaus und Politik
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Öffentliche Bekanntmachung des Marktfleckens Frielendorf

Herr Daniel Barwe, Zum Tor 5, 34621 Frielendorf, ist mit Ablauf des 29.02.2024 als Vertreter der SPD - Sozialdemokratische Partei Deutschlands aus dem Ortsbeirat Obergrenzebach durch Verzicht ausgeschieden.

Aufgrund des § 34 Kommunalwahlgesetz (KWG) wird hiermit das Ausscheiden des Genannten aus dem Ortsbeirat Obergrenzebach festgestellt.

Gleichzeitig wird festgestellt, dass keine weiteren Ersatzpersonen zur Verfügung stehen und somit der Sitz im Ortsbeirat Obergrenzebach unbesetzt bleibt.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises des Marktfleckens Frielendorf binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Besonderen Gemeindewahlleiter Michael Bühn, Ziegenhainer Str. 2, 34621 Frielendorf, einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.

Frielendorf, 11.03.2024
gez. Bühn
Besonderer Gemeindewahlleiter