Es ist festzustellen, dass Plastikfolien von Strohballen nicht ordnungsgemäß entsorgt oder aufbewahrt werden. Durch das Ablagern der Folien auf den Feldern können sich Partikel im weitläufigen Raum verbreiten und schaden somit der Umwelt. Außerdem wirkt sich die unsachgemäße „Entledigung“ von Produkten aus Kunststoff in der Umwelt negativ auf Mensch, Tier und deren Lebensräume aus.
Nach dem Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen in der zurzeit gültigen Fassung ist der Eigentümer verpflichtet, diese Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Wir bitten um Beachtung und Umsetzung.