Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl S. 582), hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf in ihrer Sitzung am 3. März 2025 folgende
Gebührenordnung für die
Freibäder des Marktfleckens Frielendorf
beschlossen:
Die Freibäder der Gemeinde werden als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der gemeindlichen Freibäder in Frielendorf und Großropperhausen.
(1) Gebührenpflichtig sind die Benutzerinnen und Benutzer bzw. Besucherinnen und Besucher des Freibades. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Benutzen des Bades. Die Gebühren sind spätestens zum Zeitpunkt des Betretens der Einrichtung durch das Lösen von Eintrittskarten zu entrichten. Der Zugang zum Schwimmbadgelände wird nur gegen Entrichtung der Gebühr gestattet.
(2) Ausgegeben werden Jahres-, Zehner- und Tageskarten. Jahreskarten berechtigen zum Besuch der Freibäder während einer Badesaison, die Zehnerkarten zum Besuch der Freibäder an zehn beliebigen Betriebstagen im Jahr der Lösung sowie im darauf folgenden Jahr und die Tages-karten zur Benutzung an einem Betriebstag. Die Gebühr gilt jeweils für einen Kalendertag von der Öffnung bis zur Schließung. Ein Anspruch auf Öffnung der Freibäder besteht nicht.
Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:
| 1. Jahreskarten | |
| a) Jahreskarten für Familien mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Schüler/Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr | 95,00 € |
| b) Jahreskarten für Alleinerziehende mit mindestens einem Kind bis zum vollendeten 16. Lebensjahr oder Schüler/Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr | 70,00 € |
| c) Jahreskarten für Personen ab vollendetem 16. Lebensjahr | 60,00 € |
| d) Jahreskarten für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr | 30,00 € |
| 2. Zehnerkarten | |
| a) Zehnerkarte für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres | 24,00 € |
| b) Wie a) für Inhaber eines Urlaubspasses (Kurkarte) | 20,00 € |
| c) Zehnerkarte für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler/ Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 70 % sowie eine notwendige Begleitperson bei eingetragenem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis, Inhaber einer Jugendleitercard oder Ehrenamtscard | 12,00 € |
| 3. Tageskarten |
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| a) Tageskarte für Personen nach Vollendung des 16. Lebensjahres | 3,00 € |
| b) Wie a) für Inhaber eines Urlaubspasses (Kurkarte) | 2,50 € |
| c) Tageskarte für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, Schüler/ Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mind. 70 % sowie eine notwendige Begleitperson bei eingetragenem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis, Inhaber einer Jugendleitercard oder Ehrenamtscard | 1,50 € |
| 4. Gruppenkarten |
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| Für auswärtige Schulgruppen pro Person (nur im Rahmen des Schwimmunterrichts) | 1,00 € |
Die Zugehörigkeit zu Familien und den Personengruppen bzw. der Besitz des Urlaubspasses und der Cards ist auf Verlangen nachzuweisen.
Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr ist keine Gebühr zu entrichten.
Diese Gebührenordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im „Frielendorfer Wochenblatt“ in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Gebührenordnung für die Freibäder des Marktfleckens Frielendorf vom 12. Dezember 2023 außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.