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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 12/2025
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen

am Montag, 03.03.2025, 19:30 Uhr bis 20:24 Uhr im Hessenhaus Lenderscheid

Tagesordnung

1.

Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025

(VL-43/2025)

2.

Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028

(VL-44/2025)

3.

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028

(MI-6/2025)

4.

Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024

(VL-28/2025)

5.

Gebührenordnung für die Freibäder des Marktfleckens Frielendorf

(VL-33/2025)

6.

Kommunale Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG- Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung

(VL-35/2025)

7.

Hauptsatzung des Marktfleckens Frielendorf

(VL-41/2025)

8.

Interkommunale Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung bezüglich der Umsetzung der neuen Wasserrahmenrichtlinie

(VL-42/2025)

9.

Beschluss eines Aktionsplans für Klima-Kommunen-Hessen

(VL-26/2025)

10.

Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Obergrenzebach“- Aufstellungsbeschluss

(VL-27/2025)

11.

Grundstücksangelegenheiten- Grundstücksverfügungen des Gemeindevorstandes

(MI-5/2025)

12.

Information über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenenMehr-/Minderkosten

(MI-3/2025)

13.

Unterrichtungen, Anfragen, Anregungen

(MI-4/2025)

Sitzungsverlauf

Die Gemeindevertretung war durch die Einladung der Vorsitzenden Isabelle Vaupel vom 19.02.2025 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 03.03.2025 einberufen worden.

Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 8 vom 21.02.2025 sowie Nr. 9 vom 28.02.2025.

Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karsten Meiser gibt die Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung ab.

öffentliche Sitzung

1. Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 – VL-43/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die folgende Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2025.

Haushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf für das Jahr 2025

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am XXXXXXXXXXXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 18.847.218 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -19.135.582 EUR

mit einem Saldo von -288.364 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 92.800 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf -34.000 EUR

mit dem Saldo von 58.800 EUR

mit einem Fehlbedarf von 229.564 EUR,

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 1.286.086 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.288.201 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf -5.059.500 EUR

mit einem Saldo von -3.771.299 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf -1.100.000 EUR

mit einem Saldo von -1.100.000 EUR

mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -3.585.213 EUR

festgesetzt.

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 280 v. H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 180 v. H.

2. Gewerbesteuer auf 380 v. H.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.

§ 9

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.

§ 10

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 25.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.

Frielendorf, den XXXXXXXXXXX
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
Jens Nöll, Bürgermeister

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

2. Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028 - VL-44/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028.

Die Gemeindevertretung beschließt im Rahmen der Haushaltsplanung 2025 für die Investitionsmaßnahme Fahrradstraße Silbersee eine Haushaltsrechtliche Sperre gemäß § 107 der Hessischen Gemeindeordnung.

Die Sperre endet mit Aufhebung durch die Gemeindevertretung, jedoch spätestens mit Ablauf des Haushaltsjahres.

Dies ist durch entsprechende Fußnote im Investitionsplan zu vermerken.

Parallel wird der Gemeindevorstand beauftragt eine Alternativmaßnahme, die für die Fahrradfahrer einen höheren Sicherheitsstandard gewährleistet, zu prüfen und vorzustellen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 - MI-6/2025

Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand aufgestellte Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2028 zur Kenntnis.

4. Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses für die Haushaltsjahre 2021, 2022, 2023 und 2024 - VL-28/2025

Beschluss: a) Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 gemäß § 112b Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 112a HGO. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt über den Verzicht zu informieren.

b) Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 112b Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 112a HGO. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt über den Verzicht zu informieren.

c) Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 gemäß § 112b Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 112a HGO. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt über den Verzicht zu informieren.d) Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 112b Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 112a HGO. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt über den Verzicht zu informieren.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

5. Gebührenordnung für die Freibäder des Marktfleckens Frielendorf -VL-33/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Gebührenordnung für die Freibäder des Marktfleckens Frielendorf.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

6. Kommunale Beteiligung an der EAM GmbH & Co. KG- Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung -VL-35/2025

Beschluss: 1. Der Marktflecken Frielendorf bestätigt den Fortbestand der Bürgschaftserklärung vom 10.11.2014, welche zur Sicherung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Ansprüche der Kreditgeber aus oder im Zusammenhang mit der Konsortialkreditvereinbarung vom 13. Dezember 2013 zwischen der EAM GmbH & Co. KG als Kreditnehmer und der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale, der Landesbank Baden-Württemberg und der Deutschen Kreditbank AG und sowie weiteren Banken und Sparkassen als Kreditgeber anteilig abgegeben hat.

2. Zur Umsetzung des vorstehenden Beschlusses wird der Gemeindevorstand ermächtigt und beauftragt, sämtliche hierfür notwendigen Willenserklärungen abzugeben insbesondere die entsprechende Rückbestätigung zum Fortbestand der Bürgschaftserklärung zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

7. Hauptsatzung des Marktfleckens Frielendorf - VL-41/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Hauptsatzung des Marktfleckens Frielendorf.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

8. Interkommunale Maßnahmen im Bereich der Abwasserbehandlung bezüglich der Umsetzung der neuen Wasserrahmenrichtlinie - VL-42/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung Frielendorf beauftragt den Gemeindevorstand ein Planungsbüro zu finden, um folgende Punkte für alle Kläranlagen umfassend zu prüfen. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen als Entscheidungsgrundlage für die zukünftige Vorgehensweise hinsichtlich der Kläranlagen des Marktfleckens Frielendorf dienen.

Kläranlage Verna

1. Kostentechnische Analyse:

- Ermittlung der Kosten für die Herstellung des Kanalnetzes.

- die Prüfung der Möglichkeit Fördermitteln bei Zentralisierung des Abwassers auf einer Kläranlage zu erhalten.

2. Umwelttechnische Bewertung:

- Analyse der Auswirkungen auf die Umwelt durch die Umleitung der Abwässer.

- Bewertung der Effizienz der Kläranlage Homberg in Bezug auf die neuen Anforderungen.

3. Zukunftstechnische Überlegungen:

- Prüfung der langfristigen Perspektiven für die Kläranlage Verna und die Notwendigkeit von Investitionen in die Infrastruktur.

- Berücksichtigung von zukünftigen gesetzlichen Vorgaben und technologischen Entwicklungen im Bereich der Abwasserbehandlung.Kläranlage Frielendorf

1. Technische Analyse:

- Bewertung des aktuellen Zustands der Kläranlage Frielendorf.

- Untersuchung der technischen Möglichkeiten und Anforderungen für eine Umleitung der Abwässer zur Kläranlage Homberg.

2. Kostentechnische Analyse:

- Ermittlung der Kosten für den Umbau des Kanalsystems vs. Umbau der Kläranlage auf aktuellen technischen Standard.

- Vergleich der langfristigen Betriebskosten der Kläranlage Frielendorf gegenüber den Kosten der Zentralisierung des Abwassers auf der Kläranlage Homberg (gegebenenfalls Umbauarbeiten auf der Kläranlage Homberg).

3. Umwelttechnische Bewertung:

- Analyse der Auswirkungen auf die Umwelt durch die Umleitung der Abwässer.- Bewertung der Effizienz der Kläranlage Homberg in Bezug auf die aktuellen und zukünftigen Anforderungen.

4. Zukunftstechnische Überlegungen:- Prüfung der langfristigen Perspektiven für die Kläranlage Frielendorf und die Notwendigkeit von Investitionen in die Infrastruktur.

- Berücksichtigung von zukünftigen gesetzlichen Vorgaben und technologischen Entwicklungen im Bereich der Abwasserbehandlung,

- Schwierigkeiten in der Personalbeschaffung.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

9. Beschluss eines Aktionsplans für Klima-Kommunen-Hessen – VL-26/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den beigefügten Aktionsplan für Klima-Kommunen-Hessen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

10. Bebauungsplan Nr. 10 „Feuerwehrhaus Obergrenzebach“- Aufstellungsbeschluss - VL-27/2025

Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Feuerwehrhaus Obergrenzebach“. Der Geltungsbereich umfasst eine ca. 4000 m² große Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Obergrenzebach, Flur 15, Flurstück 5/6 (Ackerland, Vor dem Leydesberg, 28.271 m²). Der Planbereich soll als Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr ausgewiesen werden.

Mit dem Bebauungsplan soll der Flächennutzungsplan nachrichtlich angepasst werden.Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)

11. Grundstücksangelegenheiten - Grundstücksverfügungen des Gemeindevorstandes - MI-5/2025

Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt nachfolgende Beschlüsse des Gemeindevorstandes bezüglich

- Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken,

- Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 2.500,00 €- Verkauf und Rückerwerb von Baugrundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Gebieten, gemäß § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung zur Kenntnis:

Beschluss vom

Gemarkung

Flur

Flurstück

Nutzungsart

Baugebiet

- Lage

Bemerkungen

20.01.2025

Leuderode

8

32, 34, 38, 41 und 43

Wege und Graben

Kaulsgraben

Verkauf

12. Information über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten - MI-3/2025

Anmerkung: Bürgermeister Nöll berichtet im Auftrag des Gemeindevorstandes über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf.