I. Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit gemäß § 97 Absatz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach § 97a HGO.
Haushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf für das Jahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 5. Februar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.200.565 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -18.141.239 EUR
mit einem Saldo von — 59.326 EUR
m außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 11.100 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -29.900 EUR
mit dem Saldo von — -18.800 EUR
mit einem Überschuss von — 40.526 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.490.275 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.372.018 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -4.734.500 EUR
mit einem Saldo von — -3.362.482 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.211.645 EUR
mit einem Saldo von — -1.211.645 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von
— -3.083.852 EUR
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf
— 365 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 365 v. H.
2. Gewerbesteuer auf — 380 v. H.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 15.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
II. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 Absatz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zur öffentlichen Einsichtnahme vom 2. April 2024 bis einschließlich 11. April 2024 während der Dienststunden
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf aus. Wir bitten Sie, sich an der Information im Erdgeschoss zu melden. Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2024 finden Sie auch auf der Homepage des Marktfleckens Frielendorf.